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Lohnsteuer-Rechner 2026 – Lohnsteuer, Soli & Kirchensteuer kostenlos berechnen

Bruttolohn, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Bundesland und Kirchensteuer angeben — der Rechner ermittelt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den gesamten monatlichen Abzug nach der amtlichen Tarifformel.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Berechnung

Vorlage anklicken oder Werte einzeln anpassen — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Empfohlener Kirchensteuersatz: 9 %.

Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer selbst.

So wird gerechnet

Aus dem Bruttomonatslohn wird der Jahresbruttolohn gebildet. Davon zieht der Rechner den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €, § 9a EStG), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €, § 10c EStG) und eine vereinfachte Vorsorgepauschale ab — pauschalierte Arbeitnehmeranteile zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, hochgerechnet aufs Jahr. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wendet der Rechner die amtliche Tarifformel nach § 32a EStG an, je nach Steuerklasse direkt (I, II, IV) oder in einer Splitting-Näherung nach § 39b EStG (III, V) bzw. ohne Freibeträge (VI). Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden separat auf eine um die Kinderfreibeträge geminderte Bemessungsgrundlage berechnet — das ändert nichts an der Lohnsteuer selbst.

SteuerklasseVereinfachte Berechnungslogik
I, IVAmtliche Tarifformel direkt auf das zu versteuernde Einkommen
IIWie I, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
IIISplitting-Näherung: doppelte Tarifformel auf die Hälfte des Einkommens
VNäherungsformel nach § 39b EStG, mindestens 14 % des Einkommens
VIOhne Freibeträge/Vorsorgepauschale, grobe Obergrenze auf das volle Brutto

Häufige Fragen

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Der Rechner rechnet den Bruttomonatslohn auf das Jahr hoch, zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und eine vereinfachte Vorsorgepauschale (pauschalierte KV/PV/RV-Anteile) ab und wendet auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen die amtliche Einkommensteuerformel nach § 32a EStG an — je nach Steuerklasse in der Grund- oder einer Splitting-Näherung nach § 39b EStG.

Warum ändert der Kinderfreibetrag nicht meine Lohnsteuer?

Beim laufenden Lohnsteuerabzug wirkt sich der Kinderfreibetrag nur auf die Bemessungsgrundlage von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 4, § 51a EStG). Die Lohnsteuer selbst bleibt unverändert — ob der Kinderfreibetrag hier günstiger ist als das Kindergeld, prüft erst das Finanzamt bei der Einkommensteuer-Veranlagung automatisch (Günstigerprüfung).

Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 gibt es eine Freigrenze: Bleibt die für den Soli maßgebende Jahreslohnsteuer darunter, fällt kein Soli an. Zwischen Freigrenze und einer weiteren Schwelle gilt eine Milderungszone mit reduziertem Satz, erst darüber der volle Satz von 5,5 %. Dadurch zahlen die meisten Angestellten inzwischen keinen oder nur reduzierten Soli.

Wie hoch ist die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer?

Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen übrigen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist — wie beim Solidaritätszuschlag — nicht die volle Lohnsteuer, sondern die um die Kinderfreibeträge geminderte Bemessungsgrundlage.

Ist das Ergebnis exakt wie auf meiner Gehaltsabrechnung?

Nein. Dieser Rechner liefert eine fachlich fundierte Näherung nach der amtlichen Tarifformel, ersetzt aber nicht den vollständigen amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, den Lohnabrechnungs-Software verwendet. Für exakte, rechtsverbindliche Werte nutzen Sie bitte das Lohnsteuer-Programm Ihres Arbeitgebers oder einen Steuerberater.